Drogen werden aufgrund ihrer entspannenden, betäubenden, stimulierenden und psychedelischen Wirkung konsumiert. Sie haben bei massvollem Konsum neben den Nebenwirkungen auch viele positive Effekte und helfen beispielsweise bei der Linderung von Schmerzen oder Schlafproblemen. Die Verbreitung von Betäubungsmitteln hat sich tief in unserer Gesellschaft verwurzelt. Der Drogenkonsum wird von der Politik mittels Verboten und Repression bekämpft. Dies erlaubt keine transparenten Märkte, wodurch auch harmlose Kleinkonsumenten sich bei der Beschaffung einer Gefahr aussetzen müssen. Direkt gibt es zudem zahlreiche Kollateralschäden, die durch Polizeiaktionen verursacht werden und oft zweifelhaften Erfolg haben. Angesichts dieser Tatsachen ist für die Jungfreisinnigen klar, dass eine Änderung der Drogenpolitik notwendig ist.

Unsere Forderungen

  1. Erziehung der Bürger ist keine Staatsaufgabe

  2. Prävention

  3. Legalisierung weicher Drogen

  4. Liberalisierung harter Drogen

  5. Keine Hürden für legale Betäubungsmittel

  6. Konsumenten übernehmen Kosten

Erziehung der Bürger ist keine Staatsaufgabe

Die Schweizer Drogenpolitik basiert im Moment auf vier Säulen: Prävention, Therapie, Schadensminderung sowie Repression und Marktregulierung. Die Jungfreisinnigen stehen für eine liberale Gesellschaft ein, in der der Staat auf die Eigenverantwortung der Bürger setzt und ihnen grösstmögliche Freiheit zur individuellen Gestaltung des eigenen Lebens einräumt. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, die Bürger zu erziehen oder sie vor sich selbst zu schützen.

Prävention

Auf dem Schwarzmarkt ist keine Qualitätssicherung der Produkte möglich. Für Konsumenten besteht daher die Gefahr, an verunreinigte und damit noch schädlichere Produkte zu gelangen. Der Handel ist aufgrund der Illegalität in der Hand des organisierten Verbrechens. Die Beschaffungskriminalität wird gefördert. Der Staat trägt hohe Kosten für Polizeieinsätze und gerichtliche Verfolgungen aufgrund dieser repressiven Drogenpolitik.

Legalisierung weicher Drogen

Eine Legalisierung ist die effizienteste Methode zur Bekämpfung von Schwarzmarktaktivitäten, da sich so reguläre Märkte an deren Stelle entwickeln können. Dadurch verbessert sich die Situation der Konsumenten erheblich, da eine Qualitätssicherung der Produkte ermöglicht wird. Beim Kauf müssen sie keine Gefahren mehr eingehen und können nun rechtliche Schritte gegen Verkäufer unternehmen. Die von den Jungfreisinnigen als natürliche Betäubungsmittel angesehenen Substanzen, insbesondere Cannabinoide, Khat und psilocybinhaltige Produkte (Magic Mushrooms), sind aufgrund ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz und ihres relativ geringen Schadenspotenzials für die Konsumenten ideal, um eine neue Drogenpolitik zu erproben. Mittelfristig sollte daher eine vollständige Legalisierung angestrebt werden. Zusätzlich sind die Verbote für die Werbung von Betäubungs- und Rauschmitteln abzulehnen. Die Legalisierung kann dem Staat zusätzliche Einnahmen generieren, wenn die Produkte besteuert werden (zum Beispiel durch die Mehrwertsteuer), und produzierende oder handelnde Unternehmen Steuern entrichten.

Liberalisierung harter Drogen

Dass Betäubungsmittel wie beispielsweise LSD verboten sind, während andere wie Alkohol erlaubt sind, hat vor allem historische Ursprünge und spiegelt nicht immer die tatsächliche Gefährdung der Gesellschaft und der Konsumenten wider. Bei Erfolg der neuen Drogenpolitik sollten schrittweise weitere Betäubungsmittel vollständig legalisiert werden.

Keine Hürden für legale Betäubungsmittel

Werbeverbote, Verbote zur Abgabe von Gratismustern, Nachtverkaufsverbote, Happy-Hour-Verbote, Mindestpreise sowie Vorschriften an Verpackungen von legalen Betäubungsmitteln lehnen die Jungfreisinnigen klar ab.

Konsumenten übernehmen Kosten

Konsumenten sollen durch ihr Verhalten entstehende Kosten an sich und Drittpersonen selbst übernehmen. Damit erreichen wir eine echte Verursachergerechtigkeit im Konsum jeglicher Betäubungsmittel und den damit zusammenhängenden Folgen. An den ersten drei Säulen der Schweizer Drogenpolitik (Prävention, Therapie, Schadensminderung) muss festgehalten werden.