Medienmitteilung der Jungfreisinnigen Oberwallis vom 20. Dezember 2023

In seiner Antwort auf unseren Leserbrief bezichtigt uns Jules Heldner der Begriffsstutzigkeit und führt zwei Beispiele auf, die beweisen sollen, dass die Säule 3a zu mehr «sozialer Ungerechtigkeit» führt. Die nachfolgenden Beispiele wurden mit dem Steuerrechner der eidgenössischen Steuerverwaltung für das Jahr 2023 nachgerechnet. Im ersten Beispiel bezahlt eine alleinstehende, kinderlose, in Visp wohnhafte Person bei einem steuerbaren Einkommen von 100’000 Franken 20’981 Franken und nach Abzug des 3a-Maximalbetrags von 7’056 Franken 18’489 Franken Steuern. Im zweiten Beispiel werden bei einem steuerbaren Einkommen von 50’000 Franken 6’349 Franken und nach Abzug des 3a-Maximalbetrags 4’785 Franken für die Steuern fällig.

Somit ist die Aussage von Herrn Heldner falsch. Denn die Person mit einem steuerbaren Einkommen von 100’000 Franken bezahlt mit 3a-Abzug 18.5 % und ohne 21 % Steuern. Die Person mit dem geringeren Einkommen bezahlt dahingegen mit 3a-Abzug 9.6 % und ohne 12.7 % Steuern. Damit hat es sich, relativ zum steuerbaren Einkommen, für letztere sogar mehr gelohnt. Was die Steuerprogression angeht, so werden der Person mit dem höheren Einkommen nach Abzug des Maximalbetrags in absoluten Zahlen immer noch dreimal mehr Steuern belastet als der einkommensschwächeren Person ohne 3a-Abzug.

Dies erachten wir als genug. Denn unserer Meinung nach, muss es sich in diesem Land lohnen, zu arbeiten und zu leisten. Wer dies anders sieht, sollte einen kurzen Blick auf die aktuelle Wirtschaftslage Deutschlands werfen. Die Säule 3a dient dazu, das Sparen und Investieren fürs Alter zu fördern und nicht die «soziale Ungerechtigkeit» zu vergrössern. Hier gilt es persönliche Meinungen von harten Fakten zu unterscheiden. Nun wünschen wir allen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!