Die heutige Familienpolitik ist geprägt durch veraltete Rollenbilder und massive Fehlanreize. Aktuelle rechtliche Regelungen begünstigen Familiengefüge, in welchen der Mann der Hauptverdiener ist. Gleichgeschlechtliche Paare sind weiterhin von vielen Rechten ausgeschlossen und werden gegenüber einer klassischen Lebensgemeinschaft benachteiligt. Damit soll gebrochen und stattdessen eine liberale Familienpolitik verfolgt werden, welche allen die grösstmögliche Freiheit gewährt. Deshalb ist es zentral, dass sowohl LGBTQ+ und andere Familien ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten können. Geschlechterspezifische Regelungen und solche die der sexuellen Orientierung anknüpfen, sollen grundsätzlich abgeschafft werden. Denn Gleichstellung bedeutet gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle.

Unsere Forderungen

  1. Verantwortungsgemeinschaft

  2. Fiskalpolitik

  3. Leihmutterschaft, Samenspende und In-vitro-Fertilisation

  4. Erbrecht

  5. Familienergänzende Kinderbetreuung

  6. Adoptionsrecht

  7. Elternzeit

Verantwortungsgemeinschaft

Die Ehe, die Verlobung und die eingetragene Partnerschaft sollen als zivilrechtliche Konstrukte abgeschafft werden. Stattdessen fordern wir die Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft, die im Rahmen des Gesetzes frei gestaltet werden kann. Diese steht allen Lebensgemeinschaften mit mehreren Personen offen, auch polygamen Beziehungen. Um den Aufwand zu verringern, sollen gewisse Rechte und Pflichten aus dem heutigen Eherecht vereinfacht übernommen werden können: Im Grundsatz sollen alle Rechte und Pflichten des bisherigen Zivilgesetzbuches, die nur verheirateten Paaren zugänglich sind, jeder partnerschaftlichen Personengemeinschaft zukommen. Mittels einfachen Vertrages ohne bestimmte gesetzliche Hürden gemäss dem Obligationenrecht soll dispositives gesetzliches Recht übernommen, ausgeschlossen und modifiziert werden können, während es dem Gesetzgeber vorbehalten bleibt, zwingende Normen zu erlassen (analog zum Arbeitsrecht), die in jedem Fall in einer Verantwortungsgemeinschaft zur Anwendung gelangen müssen.

Die Normen aus dem Erbrecht, die das heutige Eherecht betreffen, werden ebenfalls unter die freie Disposition der betroffenen Paare gestellt. Eine partnerschaftliche Personengemeinschaft, die keinen solchen Vertrag unterzeichnet, fällt unter das Recht der einfachen Gesellschaft. Des Weiteren soll beispielsweise eine Vereinbarung zur Hinterlassenenrente aufgenommen werden können, wobei diese neu für beide Geschlechter die gleichen Rechte umfassen sollen. Diese Verantwortungsgemeinschaft ist für alle Beziehungsformen zugänglich. Gewisse Regelungen, die heute auf dem Zivilstand basieren, wie z.B. das Bleiberecht oder der Familiennachzug, sollen nicht mehr vom Zivilstand, sondern primär von anderen Faktoren wie Integrationsbestrebungen und Anstellungsverhältnis abhängen.

Fiskalpolitik

Aufgrund der steigenden Steuerprogression und der gemeinsamen Besteuerung des Einkommens von Ehepaaren ist es unattraktiv, dass beide Vollzeit arbeiten. Dies trifft Frauen tendenziell stärker, besonders nach der Geburt, sodass Frauen beruflich zurückstecken, was sich wiederum in einem Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern auswirkt. Um diesen Fehlanreiz zu beheben, fordern wir die Einführung der Individualbesteuerung auf allen drei fiskalischen Ebenen. Zudem sollen Kinder- und Ausbildungsabzüge, unabhängig von Zivilstand und Lebensform, gleichermassen gewährt werden. Alternativ sollen diskriminierende Steuerprogressionen aufgehoben werden.

Leihmutterschaft, Samenspende und In-vitro-Fertilisation

Der Zugang zur Leihmutterschaft, Samenspende und In-vitro-Fertilisation soll für alle Personen legal zugänglich gemacht werden. Bei der Geburt des Kindes soll die Partnerin oder der Partner automatisch als Elternteil anerkannt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zudem sollen die Anforderungen bei der Stammzellenforschung gelockert werden.

Erbrecht

Durch den Pflichtteil wird staatlich in die Entscheidungskompetenz des Einzelnen, frei über sein Vermögen zu verfügen, eingegriffen. Wir sind der Auffassung, dass jede Person selbst über die Vergabe ihres gesamten Vermögens nach dem Tod entscheiden soll. Aus diesem Grund fordern wird die Abschaffung des Pflichtteilsrechts.

Familienergänzende Kinderbetreuung

Die familienergänzende Kinderbetreuung soll dereguliert werden. Wir fordern den Abbau nationaler und kantonaler Hürden, um ein möglichst breites Angebot zu ermöglichen und die Zugänglichkeit zu solchen Angeboten zu vereinfachen.

Adoptionsrecht

Wir fordern, dass Adoption für alle Personen möglich ist, unabhängig vom gewählten Zivilstand. Ausschlaggebend muss sein, dass man sich dauerhaft um das Kind kümmern, für seinen Unterhalt aufkommen und seine Erziehung gewährleisten kann.

Elternzeit

Wir fordern die Einführung einer Elternzeit von 16 Wochen, die unter den Paaren frei aufgeteilt werden kann. Diese 16 Wochen ersetzen die bereits bestehenden 14 Wochen Mutterschaftsurlaub sowie die 2 Wochen Vaterschaftsurlaub. Finanziert werden sollen diese Wochen, wie bisher, über die Erwerbsersatzordnung. Massgebend für die Berechtigung des Bezugs soll sein, dass die Personen eine Erziehungsfunktion wahrnehmen. Die Elternzeit kann flexibel innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden.