Medienmitteilung der Jungfreisinnigen Oberwallis vom 3. Juni 2023
Die OECD sowie die G20 wollen die Besteuerung von grossen Unternehmen an die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft anpassen. Neu soll für grosse, international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro ein Mindeststeuersatz von 15 % gelten. Dem haben weltweit rund 140 Staaten, die Schweiz inklusive, bereits zugestimmt.
Ohne Umsetzung der Mindeststeuer verliert die Schweiz Steuereinnahmen ans Ausland. Das kann nicht in unserem Sinn sein. Denn bezahlt ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen weniger als 15 % Steuern, können andere Länder nachbesteuern, bis der Mindeststeuersatz erreicht wurde. Mit anderen Worten: Erheben wir die sogenannte Ergänzungssteuer, also die Differenz zwischen dem aktuellen und dem Mindeststeuersatz, nicht selbst, fliessen diese wesentlichen Mehreinnahmen ins Ausland. Schätzungen zufolge geht es dabei um 1 bis 2,5 Milliarden Franken, wovon 75 % an die betroffenen Kantone und 25 % an den Bund gehen. Von der neuen Mindeststeuer betroffen sind in der Schweiz nur wenige tausend Unternehmen, nicht aber die über 600.000 KMUs.
Zu unserem Bedauern ist aktuell im Kanton Wallis (noch) kein solches Unternehmen beheimatet. Trotzdem ist es wichtig, sicherzustellen, dass diese Mehreinnahmen nicht ans Ausland verschenkt werden. Zudem schafft die Einführung dieser globalen Mindeststeuer stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen und sichert Steuereinnahmen sowie Arbeitsplätze. Letztlich profitiert auch der Kanton Wallis von der teilweisen Umverteilung der Mehreinnahmen. Unserer Meinung nach müssen diese Mehreinnahmen aber sinnvoll der Standortattraktivität, sei es auf kantonaler oder nationaler Ebene, zugutekommen.
Die Jungfreisinnigen Oberwallis empfehlen somit, die Vorlage zur Mindeststeuer am 18. Juni anzunehmen.